Novelle Tierschutzgesetz: Nationalrats-Entschließung endlich umsetzen
20.03.2023 | Am 15. Dezember 2021 verabschiedete der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS eine Entschließung zum Tierschutz. Darin wurden konkrete Punkte gelistet, die in Novellen des Tierschutzgesetzes und der darauf gründenden Verordnungen umgesetzt werden sollen. Während die Novellen in Bezug auf die landwirtschaftliche Tierhaltung bereits im Juli 2022 beschlossen wurden, fehlt bis heute eine Umsetzung der Punkte zur Verbesserung des Schutzes von Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren. Vier Pfoten, der Verband Pro Tier, die Tierschutzombudsstelle Wien und die ARGE Papageienschutz mahnen nun deren rasche und vollständige Umsetzung ein.
Die mit breiter parlamentarischer Mehrheit gefasste Entschließung sieht insbesondere gesetzliche Verbesserungen in den Bereichen Qualzucht und private Wildtierhaltung vor:
- Die Ausnahmebestimmung für die Zucht mit qualzuchtbetroffenen Tieren soll gestrichen werden.
- Für Tiere aus Rassen, die mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, soll eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen.
- Besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen (z.B. Faltohrkatzen) sollen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden.
- Die für die Privathaltung erlaubten Wildtierarten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden (ausgenommen bereits in Haltung befindliche Tiere).
- Für die Haltung von Hunden und für die Privathaltung von Wildtieren soll ein Sachkundenachweis eingeführt werden.
"Diese Verbesserungen sind seit langem überfällig. Der Nationalrat hat sie vor nun 15 Monaten eingefordert – doch bis heute sind sie nicht umgesetzt. In diesen 15 Monaten mussten viele Tiere wegen der fehlenden rechtlichen Grundlagen leiden. Wir fordern die Regierungsparteien auf, die von ihnen mitgetragene Entschließung des Nationalrats für den Heimtierbereich nun ohne weitere Verzögerung und ohne Abstriche umzusetzen", sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
"Qualzucht bedeutet, dass die betroffenen Tiere ihr Leben lang unter angezüchteten Deformationen oder Krankheiten leiden, nur damit sie ein bestimmtes Aussehen erfüllen. Diese Tierquälerei sollte schon längst der Geschichte angehören", betont Brigid Weinzinger, Sprecherin des Verbands Pro Tier, dem u.a. der Verein gegen Tierfabriken und Tierschutz Austria angehören.
"Sachkundenachweise sind ein wichtiges und positives Werkzeug sowohl für den Schutz der Tiere als auch für das Wohl ihrer Halterinnen und Halter, die dadurch vor der Anschaffung herausfinden, ob das gewünschte Heimtier überhaupt zu ihnen und ihren Lebensumständen passt. So wird Frust und Überforderung vorgebeugt und Leid bei Tier und Mensch vermieden. Mit den in Wien für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel verpflichtenden Sachkundekursen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht", erläutert die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.
"Wildtiere sind in der Regel schwieriger zu halten als domestizierte Tiere. Im Fall der Papageien würde eine Liste der erlaubten Arten, also eine sogenannte Positivliste, sicherstellen, dass keine Arten in die Heimtierhaltung gelangen, die dafür völlig ungeeignet sind. Da mehr als ein Drittel aller Papageienarten vom Aussterben bedroht ist, wäre die Positivliste ein wichtiger Schritt, sowohl für den Tierschutz als auch für den Artenschutz", sagt Nadja Ziegler, Präsidentin der ARGE Papageienschutz.
Tierschutz-Novelle I
Im vergangenen Sommer wurden bereits das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung novelliert. Im Fokus standen dabei die landwirtschaftlich genutzten Tiere. Eine weitere Novelle für die Heimtiere wurde damals angekündigt.
Tierschutz-Novelle 2022: Hier geht es zu unserer Zusammenfassung.