Mit Hilfe dieser Datenbank können Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten aus dem Bereich des Tierschutzrechts aufgerufen werden. Die Suche kann sowohl mit Hilfe von Schlagwörtern als auch zu konkreten Themengebieten erfolgen. Zu jeder Entscheidung findet sich eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie ein Link, unter dem die vollständige Entscheidung aufgerufen werden kann.
Tierquälerei durch schlechte Haltung von Legehennen – Grenzen der Entscheidungsbefugnis des UVS
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) NÖ wandelte unzulässiger Weise im Berufungsverfahren den Tatvorwurf der Übertretung der 1. Tierhaltungsverordnung in jenen der Tierquälerei um.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 27.04.2012, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Verantwortlichkeit für die Haltung von Legehennen
Der Beschwerdeführer machte geltend, auf Grund seines Tätigkeitsfeldes und mangels Nahebeziehung zu den Legehennen, rechtlich nicht für deren Haltung verantwortlich zu sein.Öffentliches Recht: Nutztiere | 27.04.2012, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Auslegen von Giftködern in der Nachbarschaft
Der Beschwerdeführer hatte Giftköder ohne jegliche Abdeckung ausgelegt, obwohl Gefahr für die Nachbarkatze bestand.Öffentliches Recht: Heimtiere, Tierquälerei | 23.03.2012, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung von Zehnfusskrebsen
Zehnfusskrebse wurden entgegen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes in einem viel zu kleinen und völlig strukturlosen Aquarium mit gefesselten Scheren auf einem Haufen liegend gehalten.Öffentliches Recht: Wildtiere, Tierquälerei | 16.12.2011, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Bestätigung des Wildtierverbots in Zirkussen
Die Antragstellerin machte die Verfassungswidrigkeit jener Bestimmung geltend, welche die Haltung und das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen für unzulässig erklärt.Öffentliches Recht: Wildtiere | 01.12.2011, VerfassungsgerichtshofMehr Informationen >
Umfang der Duldungspflicht fremder Katzen auf eigenem Grundstück
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück zu dulden seien, wenn das Eindringen durch den Besitzer der Tiere nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden könne und das ortsübliche Maß der Beeinträchtigung nicht überschritten werde.Zivilrecht: Heimtiere | 09.11.2011, Oberster GerichtshofMehr Informationen >
Wegfall der persönlichen Voraussetzungen für den Fiakerfahrdienst
Das Vorliegen von zwei rechtskräftigen Verwaltungsstrafen wegen Tierquälerei führte zum Wegfall der persönlichen Voraussetzungen eines Kutschers für den Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 26.04.2011, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Ersatz wegen Wildschaden an Brieftauben
Der Beschwerdeführer machte den Ersatz von Schäden an seinem Brieftaubenbestand durch Taggreifvögel geltend. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich im Verfahren unter anderem mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Brieftauben stets als Haustiere zu qualifizieren sind, oder außerhalb ihres Schlags als Wildtiere gelten.Öffentliches Recht: Jagd, Wildtiere, Heimtiere | 20.12.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Anwendbarkeit der 1. und 2. Tierhaltungsverordnung trotz Altbestand der Haltungseinrichtungen
Die §§ 13 ff Tierschutzgesetz gelten seit Inkrafttreten dieses Gesetzes uneingeschränkt. Verstöße gegen die 1. und 2. Tierhaltungsverordnung wegen Nichteinhaltung der Mindestgrößen stellen unabhängig von den Übergangsbestimmungen des § 44 Tierschutzgesetz Verstöße gegen die §§ 13 ff dieses Gesetzes dar.Öffentliches Recht: Nutztiere, Heimtiere | 26.11.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Haltung von Papageienvögeln in zu kleinen und mangelhaft ausgestalteten Volieren – Vorwurf der Tierquälerei
Die in § 5 Abs 2 Tierschutzgesetz (TSchG) genannten Tathandlungen führen das Verbot der Tierquälerei nach Abs 1 dieser Bestimmung nur näher aus und stellen daher keine selbstständigen Straftatbestände dar. Wer durch eine Handlung oder Unterlassung in gleicher Weise mehrere Tiere quält, begeht nur eine selbständige Tat und nicht mehrere selbstständige Verwaltungsübertretungen.Öffentliches Recht: Wildtiere, Tierquälerei | 28.07.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >