Mit Hilfe dieser Datenbank können Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten aus dem Bereich des Tierschutzrechts aufgerufen werden. Die Suche kann sowohl mit Hilfe von Schlagwörtern als auch zu konkreten Themengebieten erfolgen. Zu jeder Entscheidung findet sich eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie ein Link, unter dem die vollständige Entscheidung aufgerufen werden kann.
Verletzung der Mindestanforderungen an die Boxengröße für Pferde aufgrund Altbestands gedeckt
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist der Pferdehalter bei bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tierschutzgesetzes bestehenden Haltungseinrichtungen nicht zur Vornahme wirtschaftlich nachteiliger organisatorischer Maßnahmen verpflichtet, um die Anforderungen der 1. Tierhaltungsverordnung zu erfüllen.Öffentliches Recht: Nutztiere | 11.05.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wegen mangelhafter Haltung von Zehnfußkrebsen
Die Haltung von Zehnfußkrebsen (Hummern) zum Zwecke des Verkaufs als Lebensmittel entbindet den Händler nicht von seiner Pflicht, als Halter die Grundsätze der Tierhaltung zu beachten und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes über die Grundsätze der Tierhaltung sind ausreichend bestimmt, um eine Strafbarkeit bei Nichteinhaltung zu begründen.Öffentliches Recht: Wildtiere | 23.04.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Umfang der Kontrollbefugnis des Amtstierarztes
Die Behörde sowie beigezogene Sachverständige haben das Recht zur Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzgesetzes Liegenschaften, Räumlichkeiten und Transportmittel zu betreten. Das Vorliegen eines begründeten Verdachts einer Übertretung des Tierschutzgsetzes ist nicht erforderlich.Öffentliches Recht: Heimtiere | 19.01.2010, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Tierquälerei in der Pferdehaltung
Der Beschwerdeführer hatte die Unterbringung, Ernährung und Betreuung von insgesamt 19 Pferden grob vernachlässigt und somit den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 18.12.2009, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Ausführungen zur Haltereigenschaft im Zusammenhang mit Tierquälerei aufgrund gemeinsamer Haltung mit Fressfeinden
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers mit der Begründung, dieser fütterte die Tiere und kümmerte sich täglich um diese. Die gemeinsame Haltung von Hängebauchschweinen und Meerschweinchen begründe den Tatbestand der Tierquälerei.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 18.12.2009, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Ausführungen zur Haltereigenschaft im Zusammenhang mit Tierquälerei in der Pferdehaltung
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Haltereigenschaft des Beschwerdeführers, da dieser die Pferde überwiegend betreute, fütterte und sie somit in seiner Obhut hatte. Durch unzureichende Haltungsbedingungen wurde der Tatbestand der Tierquälerei verwirklicht.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 18.12.2009, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Bestätigung eines Tierhalteverbots trotz Beschwerde gegen die zugrundeliegenden Strafbescheide
Auf Grund dreier rechtskräftiger Verurteilungen wegen mehrerer Verstöße gegen das Verbot der Tierquälerei wurde über den Beschwerdeführer ein Tierhalteverbot verhängt. Zum Zeitpunkt der Erlassung des Tierhalteverbots waren keine Beschwerden gegen die Strafbescheide beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Diese konnten daher zur Begründung des Tierhalteverbots herangezogen werden.Öffentliches Recht: Nutztiere, Tierquälerei | 18.12.2009, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Die Tierschutzombudsperson hat kein Einspruchsrecht gegen Strafverfügungen
Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG sind seitens der Tierschutzombudsperson nur dann zulässig, wenn es um den Umfang ihrer Parteistellung und der damit verbundenen prozessualen Rechte geht. Bei Strafverfügungen kommt ihr ein Einspruchsrecht mangels ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung nicht zu.Öffentliches Recht: Nutztiere | 23.01.2009, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Ausführungen zu Haltereigenschaft, Doppelbestrafungsverbot und Tierquälerei in der Pferdehaltung
Nach Ansicht des VwGH ist als Halter anzusehen, wer ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder es in seiner Obhut hat. Bei der mangelhaften Fütterung von Tieren komme es auf die Offensichtlichkeit der Schädlichkeit des Fütterns genauso an, wie auf die tatsächliche Schädigung der Tiere. Die Behörde hat von sich aus zu prüfen, ob die vorgeworfene Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.Öffentliches Recht: Tierquälerei, Nutztiere | 29.04.2008, VerwaltungsgerichtshofMehr Informationen >
Bestätigung des Verbots elektrisierender Dressurgeräte
Der Antragsteller machte geltend, dass das Verbot elektrisierender Dressurgeräte verfassungswidrig sei.Öffentliches Recht: Heimtiere, Jagd | 18.06.2007, VerfassungsgerichtshofMehr Informationen >